Kurs-Thema,Teil 2:Überblick über die Zulässigkeitstatbestände für die Datenverarbeitung
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→ Vereinsvorstände→ Datenschutzverantwortliche in Vereinen und Stiftungen
Hier können Sie sich die Einladung downloaden:
2021-03-17 AWT Einladung DSGVO GK2.pdf
Sie möchten das Thema als Funktionsträger und /-oder Verantwortlicher in Ihrer Organisation intensiver besprechen und nachhaltig verankern? Kontaktieren Sie mich gern über meine [ Email ]
Im Datenschutz ist grundsätzlich alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. In diesem Seminarteil kümmern wir uns daher um die 6 Erlaubnistatbestände der DSGVO. Die Kenntnis und die sichere Anwendung der Zulässigkeitstatbestände ist das A & O des Datenschutzmanagements in Deinem Verein. Es ist also von herausregender Bedeutung, dass Du bei Nachfragen zu jedem verarbeitetem personenbezogenen Datum die genaue Rechtsgrundlage nennen kannst.
Landesverband der Kita-, Schul- und Fördervereine Hamburg (LSFH) e.V. | E-Mail: info[at]lsfh.de | Tel. +49 40 882 157 743, Fax: +49 40 882 157 746