Versicherungen

Soll man sich absichern?

Im Grunde muß jeder Vorstand für sich selbst entscheiden ob die gesetzliche Grundabsicherung für Entscheidungsträger von gemeinnützigen Vereinen ausreicht.

Auch sind es die Projekte wie Kantinenbetreibung, Dozentenverträge und Nachmittagsbetreuung, die ggf. eine zusätzliche Absicherung nötig machen.

Kita- und Schulfördervereine organisieren Feste, fördern Projekte und unterstützen Kinder in besonderen Bedarfslagen. Immer öfter übernehmen Schulfördervereine auch die Schulkinderbetreuung oder den Betrieb einer Schulmensa.

Bei diesen vielfältigen Aktivitäten ist ein guter Versicherungsschutz für Ihren Verein unabdingbar.

Der BSFV hat mit der ARAG Sportversicherungen einen speziell auf die Belange von Kita- und Schulfördervereinen ausgelegten Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen. Dieser bietet einen umfassenden und kostengünstigen Versicherungsschutz in den Bereichen Haftpflicht, Rechtsschutz, Vertrauensschäden und Unfallversicherung. Mit dem Zusatz „Risikoabdeckung Trägerverein“ können Sie zusätzlich auch die Risiken einer Trägerschaft für die Schulkinderbetreuung absichern.

  • Vereins-Haftpflichtversicherung
  • Vereins-Rechtschutzversicherung#Vertrauensschaden-Versicherung
  • D&O- Versicherung#Vermögensschaden-Versicherung
  • Unfallversicherung
  • Schüler-Unfallversicherung