Der LSFH-Gründungsfonds

Wir unterstützen die Gründung neuer Kita- und Schulfördervereine.

Der Landesverband übernimmt die Notarkosten für neu gegründete Fördervereine und hilft damit, die letzte Hürde auf dem Weg zur Vereinsgründung zu überwinden.

  • Übernahme der Notarkosten
  • Schnelle und unkomplizierte Antragstellung
  • Unterstützung bereits während der Gründungsphase
  • Direkte Zahlung an das Notariat
  • Begleitung durch den Landesverband
  • Mitgliedschaft im LSFH mit vielen weiteren Vorteilen

 

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Kurz-Antrag auf Übernahme der Gründungskosten

Starthilfe für neue Bildungsvereine

Viele Kitas und Schulen wünschen sich einen eigenen Förderverein, um Projekte, Anschaffungen und gemeinschaftliche Aktivitäten finanzieren zu können. Häufig scheitert die Umsetzung jedoch an den ersten organisatorischen und finanziellen Hürden.

Mit dem Gründungsfonds unterstützt der Landesverband der Kita-, Schul- und Fördervereine Hamburg e.V. (LSFH) engagierte Eltern, pädagogische Fachkräfte und weitere Unterstützende bei der Vereinsgründung.

Der Fonds übernimmt die Kosten für die notarielle Beglaubigung der Vereinsgründung. Dadurch können sich die Initiatorinnen und Initiatoren auf den Aufbau ihres Vereins konzentrieren, anstatt die ersten Kosten aus eigener Tasche tragen zu müssen.

Unser Ziel ist es, die Gründung neuer Fördervereine zu erleichtern und damit das ehrenamtliche Engagement an Hamburger Bildungs- und Betreuungseinrichtungen nachhaltig zu stärken.

Antragstellung zur Kostenübernahme

Die Antragstellung ist einfach und kann bereits während der Gründungsphase erfolgen.

Nutzen Sie das Antragsformular auf dieser Seite und reichen Sie die erforderlichen Angaben zum Förderverein sowie die Notarrechnung ein. Nach Prüfung des Antrags informiert der LSFH über die Bewilligung der Unterstützung.

Bei Fragen begleitet der Landesverband die Antragstellenden gerne durch den gesamten Prozess.

Voraussetzungen

Eine Förderung durch den Gründungsfonds ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich um einen Förderverein einer Kita, Schule oder einer anderen Bildungseinrichtung.
  • Der Verein befindet sich aktuell in Gründung oder wurde erst vor wenigen Monaten gegründet.
  • Der Verein wird Mitglied im Landesverband der Kita-, Schul- und Fördervereine Hamburg e.V. (LSFH).
  • Die Notarkosten stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Vereinsgründung.

Über die Bewilligung entscheidet der LSFH im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Durchführung

Der Förderverein führt die Gründung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch und lässt die notwendigen Unterlagen notariell beglaubigen.

Der Antrag auf Unterstützung kann parallel zur Gründung oder unmittelbar nach Erhalt der Notarrechnung eingereicht werden. Nach positiver Prüfung bestätigt der LSFH die Kostenübernahme.

Nach Bewilligung des Antrags erfolgt die Zahlung direkt durch den LSFH an das beauftragte Notariat oder wenn die Rechnung schon gezahlt wurde an den Verein oder dessen Vertretung.

Dadurch müssen die Vereinsgründerinnen und Vereinsgründer die Kosten nicht vorfinanzieren. Die Abwicklung erfolgt transparent und unkompliziert zwischen dem Landesverband, dem Notariat oder der Interessengruppe.

Tipps für die Neugründung
  • Suchen Sie frühzeitig mindestens sieben engagierte Gründungsmitglieder.
  • Nutzen Sie bestehende Mustersatzungen als Grundlage.
  • Stimmen Sie sich eng mit der Leitung Ihrer Kita oder Schule ab.
  • Beantragen Sie zeitnah die Eintragung ins Vereinsregister und die Gemeinnützigkeit.
  • Werden Sie Mitglied im LSFH und profitieren Sie von Erfahrungsaustausch, Beratung und einem starken Netzwerk.
  • Denken Sie bereits bei der Gründung an spätere Themen wie Spendenbescheinigungen, Datenschutz und Versicherungen.
  • Nutzen Sie das Schulungsangebot.