Förderfond 
des  LSFH 

Durch die Zusammenarbeit mit der Stiftung Bildung stehen dem LSFH in diesem Jahr 5.000 Euro für Mitgliedsvereine zur Verfügung, die für kleine Projekte an Schule und Kita benutzt werden dürfen – bewerben Sie sich jetzt!

Zur Antragsstellung

Antrag

Einfach ausfüllen und senden

Projektskizze (für eine vorläufige Skizze)
Konkreter Antrag
< siehe unten >

Bedingungen zum Förderantrag

Natürlich gibt es Dinge, die nicht förderbar sind. Sind ja auch Bundesgelder.

Überblick zum Ablauf des Förderfonds LSFH e.V.

Ablauf der Förderung

  • Entwicklung eines Projektes mit oder ohne die Beratung durch den LSFH.
  • Erstellen einer Projektskizze (siehe Vorlage)
  • Ausfüllen des Antrages (Mit Bankdaten und der Nennung der Projektleitung)
  • Ist der Förderverein des Antragsstellers im LSFH e.V. Mitglied?
  • Versand beider Blätter an die Mailadresse: jury@lsfh.de
  •  Entscheidung der Jury welche Projekte gefördert werden

  • Projektstart
  • Wenn der LSFH vielleicht noch ein oder zwei Bilder und eine kleine Geschichte über das Projekt, für die Website, erhält, würde uns das sehr freuen.
  • Der LSFH muss sich am Ende des Jahres zu seinen Förderungen gegenüber Stiftung Bildung und dem Bundesministerium als Geldgeber rechtfertigen

Hinweise zur Nutzung des Förderfonds

Maximale Fördersumme – um möglichst vielen Standorten die Chance einer Förderung zu bieten, wird die maximale Fördersumme auf 500 Euro festgelegt. Und ja es gibt Ausnahmen, die sich daraus ergeben, welche Gelder zum Ende des Jahres noch zur Verfügung stehen. 

 

Mehrfach Förderungen – bei zusätzliche Förderungen durch andere Quellen, ist es wichtig festzustellen, ob diese durch den gleichen Fördertopf gespeist werden. Doppelförderungen sind bei Bundesmitteln nicht zulässig.

Der Förderzeitraum – entspricht dem laufenden Kalenderjahr.

Antragsberechtig – sind nur Mitgliedsvereine des LSFH.
(Allerdings nur dann, wenn Sie nicht bereits im vorherigen Jahr über den Förderfonds unterstützt wurden.)

 Honorare – werden nur nach Rücksprache gefördert und sind nur in einem sehr kleinen Rahmen förderfähig.

 

Sie benötigen weitere Informationen oder Hilfe beim Ausfüllen des Formulars? Sie können uns auch gern persönlich fragen:
0176 34 777 689 oder info@lsfh.de
Wir beraten Sie gern!

 

Wen fördert der LSFH e.V.? 

Wir fördern Initiativen von Engagierten an Kita und Schule: Kindergartenkinder, Schüler*innen, engagierte Eltern/Erziehungsberechtigte, pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte oder Kita- und Schulleitungen – sie alle können zusammen mit ihrem Förderverein einen Antrag auf Fördergelder in Höhe bis zu 500 € bei uns stellen. Sollte jedoch der Betrag der möglichen Förderung höher liegen, müssen wir darüber noch einmal diskutieren.

 

Was fördern wir? 

Wir unterstützen Ideen, die Ihre Kindertagesstätte oder Ihre Schule zu lebendigen,
vielfältigen, fairen und nachhaltigen Orten machen.

 

Wir finden Projekte gut, 

  • in denen Kinder und Jugendliche von Beginn an selbst aktiv dabei sind, 
  • die eine zukunftsfähige Welt mitgestalten, 
  • die sich perspektivisch weiterentwickeln, um die Kita oder Schule nachhaltig zu fördern,
  • die andere Kitas und Schulen inspirieren, 
  • in denen Kita- und Schulfördervereine eine zentrale Rolle spielen, 
  • in denen alle Beteiligten Wertschätzung für Ihr Engagement erfahren.

 

Was fördern wir nicht?

Wir sind offen für Ideen und Konzepte und schauen uns alle Anträge genau an.
Trotzdem gibt es Vorhaben und Ideen, die wir leider nicht fördern können:

  • Reine Materialbeschaffung.
  • Reine Neubau-/ Umbaumaßnahmen oder Anschaffungen, die junge Menschen nicht selbst gestalten.
  • Übernachtungskosten für Klassenfahrten oder ähnliches.
  • Wirtschaftsunternehmen.

 

Projektskizze mit ersten Ideen

Für das schnelle Planen eines neuen Projektes

Konkreter Antrag zum Förderfonds LSFH

Mit integrierter Projektskizze