Mitgliedschaft LSFH e.V.

Werden Sie Mitglied im Landesverband der Kita-, Schul- und Fördervereine Hamburg – LSFH e.V.!

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Als Mitglied im LSFH e.V. stärken Sie die Bildungslandschaft in Hamburg. Alles, was Sie über den Beitritt wissen müssen, finden Sie hier auf einen Blick.

Warum lohnt sich eine Mitgliedschaft im LSFH?

Weil gemeinsam mehr geht: Als Teil des Landesverbands sind Sie nicht allein. Sie profitieren von Beratung, Vernetzung und politischer Vertretung. Ihr Engagement wird sichtbarer – und Ihre Anliegen bekommen Gewicht. Denn je mehr Fördervereine sich zusammenschließen, desto mehr können wir für Kinder, Eltern und Bildungseinrichtungen erreichen.

Welche Art von Mitgliedschaft gibt es?

Der LSFH e.V. unterscheidet zwischen ordentlichen Mitgliedern (Fördervereine mit Stimmrecht) und Fördermitgliedern (Einzelpersonen, Institutionen o. ä. – ohne Stimmrecht).

Was kostet eine Mitgliedschaft?

Der Jahresbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
50 € Grundbetrag für bis zu 50 Mitglieder,
plus 10 € je weitere angefangene 50 Mitglieder.

Beispiel:

bis 50 Mitglieder = 50 €

51–100 Mitglieder = 60 €

101–150 Mitglieder = 70 €

…und so weiter. Details stehen im [Mitgliedsantrag].

Wie lange läuft die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft ist unbefristet, kann aber mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden (laut § 6 der Satzung).

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied werden können alle Kita-, Schul- und Fördervereine mit Sitz in Hamburg. Auch überregionale Fördervereine oder Initiativen mit Hamburg-Bezug können aufgenommen werden.

Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft?

Mitglieder erhalten Beratung, Fortbildungsangebote, rechtliche Orientierung, Vernetzungsmöglichkeiten und Informationen über Förderprogramme – unter anderem über die Stiftung Bildung.

Haben Mitglieder ein Mitspracherecht?

Ja, ordentliche Mitglieder sind stimmberechtigt auf der Mitgliederversammlung und können aktiv die Verbandsarbeit mitgestalten.

Wie erfolgt die Beitragszahlung?

Der Beitrag wird jährlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Das SEPA-Mandat wird mit dem Beitritt erteilt.

Wie kann man kündigen?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens drei Monate vor Jahresende beim Vorstand eingehen (§ 6 der Satzung).

Was passiert mit den Daten im Antrag?

Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Mitgliedschaft genutzt. Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO (Information im Mitgliedsantrag).

Was Sie davon haben:

  • Starke politische Vertretung
    Gemeinsam sind wir sichtbarer – in Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.

  • Rechtssicherheit & Beratung
    Ob Satzung, Gemeinnützigkeit oder Versicherung – wir helfen Ihnen weiter.

  • Vernetzung & Austausch
    Lernen Sie andere Vereine kennen, teilen Sie Erfahrungen, wachsen Sie gemeinsam

  • Weniger Verwaltungsaufwand
    Wir entlasten Sie mit Vorlagen, Infos und Praxiswissen.

Noch Fragen? Rufen Sie an!

+49 (0)176 34 777 689

Oder senden Sie eine Mail:

info@lsfh.de